Über die LANA
Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Naturschutz, Landschaftspflege und Erholung (LANA) ist ein Arbeitsgremium der Umweltministerkonferenz (UMK)
auf Ebene der Abteilungsleitungen der obersten Landesbehörden für Naturschutz. Der Bund ist ebenso im Plenum vertreten.
Aus den Naturschutz-Länderreferenten-Besprechungen hervorgehend, die bereits seit 1959 stattfanden, hat sich das Gremium auf seiner ersten Sitzung am 1.12.1971 in Hannover konstituiert.
Die Sitzungen der LANA finden grundsätzlich zweimal im Jahr statt. Der Vorsitz des Gremiums wird von einem Bundesland wahrgenommen. Der Wechsel des Vorsitzes erfolgt alle zwei Jahre in alphabetischer Reihenfolge.
Vorsitzland in den Jahren 2024/2025 ist das Land Schleswig-Holstein.
Ziele und Aufgaben
Ziel der LANA ist es, länderübergreifende und gemeinschaftliche naturschutzfachliche und naturschutzrechtliche Fragestellungen zu erörtern, gemeinsame Lösungen zu erarbeiten und Empfehlungen zur Umsetzung zu initiieren. Dabei werden auch aktuelle Fragen des Naturschutzes im nationalen und internationalen Bereich aufgenommen und auf breiter Basis diskutiert. Wichtig sind zudem der Informationsaustausch zwischen den Ländern und die Vereinheitlichung der Umsetzung des Naturschutzrechtes.
Zur Erfüllung ihrer Ziele hat die LANA ständige Ausschüsse eingerichtet, denen bestimmte Aufgabenbereiche zugeordnet sind.
Die Umweltministerkonferenz beauftragt die LANA mit der fachlichen Vorbereitung ihrer Beschlüsse. Die LANA kann auch eigene Beschlussvorschläge in die Umweltministerkonferenz einbringen. Die Arbeitsergebnisse der LANA können durch Zustimmung der Amtschefkonferenz veröffentlicht werden. Dies sind zum Beispiel Grundsatzpapiere, Vorschläge zur bundeseinheitlichen Anwendung, Muster-Verwaltungsvorschriften oder auch Untersuchungsergebnisse.
Eine weitere Aufgabe der LANA ist die fachübergreifende Zusammenarbeit mit anderen Länderarbeitsgemeinschaften, z. B. der LAWA, LAI und der Arge Landentwicklung sowie den Naturschutzverbänden.