Geschäftsordnung

Auf dieser Seite finden Sie die aktuelle Geschäftsordnung der LANA.  

Sie regelt 

  • die Bildung des Leitungsgremiums (Plenum), in dem die 16 Bundesländer und der Bund, das Bundesamt für Naturschutz sowie der Sachverständigenrat für Umweltfragen mitwirken,  
  • die Pflicht, ständige Ausschüsse für bestimmte Fachgebiete sowie die Option, zeitweiliger Ausschüsse für zu bearbeitende Themen einzurichten, 
  • die Aufgaben und Rechte des Vorsitzenden,  
  • die Durchführung von Versammlungen nach einem festen Zeit- und Ablaufplan, 
  • in welcher Form Beschlüsse gefasst und dokumentiert werden. 

Die LANA hat als Gremium der UMK zwar keinen Auftrag zur Öffentlichkeitsarbeit oder -beratung, kann ihre Ergebnisse sowie Gutachten, Stellungnahmen oder Positionspapiere mit Genehmigung der UMK jedoch allgemein zugänglich veröffentlichen.